Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Tempo 30 Zone wegen Luft- und Lärmbelastung im Bezirk Harburg sind unerledigt?

Anfragetext

Insgesamt 424 Anträge auf Einrichtung einer Tempo 30 Zone sind bei der Innenbehörde wegen massiver gesundheitlicher Belastung eingegangen. Laut Straßenverkehrsordnung ist es möglich, ein Tempolimit vor der Wohnung oder dem Haus zu beantragen, wenn Anwohner einer nicht zumutbaren Belastung durch Lärm und Luftverschmutzung ausgesetzt sind. Diese Anträge liegen bereits bis zu 3 Jahre vor, bisher wurde jedoch nur ein einziger Antrag entschieden. Der Senat verlangt für die Prüfung eine Gebühr von 360 €. Antragsteller, die nicht bereit sind 360 € für die Bearbeitung zu zahlen werden nicht bearbeitet.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

Wir fragen die Behörde für Inneres: 1. Wie viele Anträge wurden im Bezirk Harburg gestellt? 2. Wie viele Anträge aus dem des  Bezirk Harburg wurden bearbeitet? 3. Werden Anträge, deren Antragsteller nicht vorab bereit sind die Bearbeitungsgebühr zu zahlen bearbeitet? 4. Wie erfolgt die Prüfung der Anträge? Werden von der Behörde für Inneres eigene Messungen durchgeführt? Wenn nein, wer wird beauftragt? 5.Welche Grenzwerte gelten für die Lärmbelastung zur Einrichtung einer Tempo 30 Zone? 6. Welche Grenzwerte gelten für die Luftverschmutzung zur Einrichtung einer Tempo 30 Zone? 7. Wann werden die Anträge bearbeitet? 8. Gibt es Klagen im Bezirk Harburg wegen auf „verkehrseinschränkende Maßnahmen“ nach § 45 Straßenverkehrsordnung im Bezirk Harburg wegen Lärm und Luftbelastung?  

Übersicht

Antragsteller*InDr. Gudrun Schittek, Britta Herrmann, Jürgen Marek
Statusweitere Infos zu dieser Anfrage in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-4279 hier
Datum13.11.2018

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