Organspende

Am 07.06.2023 hat die Hamburgische Bürgerschaft mit großer Mehrheit den Antrag „Organspende rettet Leben – mehr Organspenden ermöglichen“ aus Drucksache 22/12044 angenommen. Der Senat hat auf das Anliegen der Bürgerschaft fristgerecht zum Jahresanfang mit Drucksache 22/14083 geantwortet. Die Antwort des Senates wurde in der Bürgerschaftssitzung vom 31.01.2024 unter Tagesordnungspunkt 27 debattiert.

Anbei finden Sie meinen Debattenbeitrag vom 31.01.2024:

Herr  Präsident, liebe Kolleg*innen,
jeder Mensch kann in die Situation kommen, plötzlich auf ein Spendeorgan angewiesen zu sein. Deshalb sind gute Bedingungen für die Organspende lebenswichtig.

Die Chancen, in Deutschland ein lebensrettendes Organ zu erhalten, stehen allerdings weiterhin schlecht.

Deshalb hat der Bundesrat am 15. Dezember 2023 die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung für die Organspende in Deutschland zu erarbeiten.

Auch der Hamburger Senat hat diesen Beschluss unterstützt. Darüber bin ich sehr froh und ich möchte mich ausdrücklich bei Senatorin Schlotzhauer für ihre klare Haltung bedanken!

Der Senat teilt also das Anliegen von uns 58 Abgeordneten aus der Bürgerschaft, das wir bereits im letzten Mai mit einem offenen Brief an den Bundestag geleitet haben.

Nicht mehr nur der Bundesgesundheitsminister, sondern die auch die Landesregierungen stimmen uns inzwischen zu:

Auch Deutschland braucht die „angenommene Zustimmung“ als Grundlage für die Organspende.

Dies ist die bessere Bezeichnung für die Widerspruchslösung, denn damit bezeichnen wir die Regel und nicht die Ausnahme.

Die „angenommene Zustimmung“ macht es überflüssig, das Einverständnis zur Organspende zu dokumentieren.

So wird der allergrößte Teil der Menschen in Deutschland entlastet: Menschen, die der Organspende positiv gegenüberstehen. Das sind in Deutschland laut Umfragen mehr als 80% der Bevölkerung.

Über 80% der Menschen müssten sich dann um keinen Ausweis mehr kümmern und keine Eintragung in einem Register vornehmen.

Sie könnten einfach davon ausgehen, dass falls sie mit  versterben sollten, das medizinische Personal Entscheidungen treffen kann, um einem anderen Menschen das Leben zu retten.

Menschen, die das nicht wollen – aus welchen Gründen auch immer – können widersprechen. Auch für die Widersprüche muss es natürlich eine gute und gesicherte Speicherung geben – also am besten ein Register.

Deshalb ist es richtig, wenn der Senat die Einrichtung eines Organspenderegisters weiter unterstützt.

Es ist sehr gut, dass die Hamburger Entnahmekliniken für die notwendige Hirntoddiagnostik voll ausgestattet sind und offenbar nur wenige einen Konsiliardienst benötigen.

Trotzdem ist es auch weiterhin wichtig, dass der zentrale Rufbereitschaftsdienst von der Deutschen Stiftung Organtransplantation eingerichtet wird, so wie es im Gesetz vorgesehen ist.

Und gleichzeitig muss jetzt ein Gesetz für die „angenommene Zustimmung“ vorbereitet werden.

Denn die Menschen auf der Warteliste für ein lebensrettendes Organ sind darauf angewiesen, dass diese Frage zügig geklärt wird.

Das heißt, der jetzige Bundestag ist gefragt, über die angenommene Zustimmung zu entscheiden!

Ganz wichtig ist dabei: Niemand wird automatisch Organspender*in! Nichts geschieht bei der Organspende automatisch. Solche Darstellungen sind falsch.

Angehörige haben immer eine Mitsprache und die medizinische Abklärung braucht Zeit. Niemand wird überrumpelt. Aber die Grundsatzentscheidung würde nicht mehr auf den Angehörigen lasten.

Die Realität ist heute, dass trotz intensiver Aufklärungskampagnen die Dokumentation der Entscheidung für oder gegen die Organspende fehlt.

Angehörige sind mit dieser Entscheidung selbstverständlich überfordert, was in den meisten Fällen dazu führt, dass nicht gehandelt werden kann, weil ihre Zustimmung fehlt.

Dabei zeigen alle anderen Länder im Eurotransplant-Verbunds längst, wie es für alle besser geht: Mit einer angenommenen Zustimmung zur Organspende, wenn nicht zu Lebzeiten widersprochen wurde.

So entscheidet jede Person für sich selbst. Angehörige müssen keinen mutmaßlichen Willen einer verstorbenen Person ergründen und die medizinischen Teams haben eine rechtliche Grundlage, die ihre Arbeit stützt.

Organspende wäre in den Kliniken nicht mehr die Ausnahme, sondern würde selbstverständlich mit allen Beteiligten abgeklärt werden, wo die medizinischen Voraussetzungen dafürsprechen.

Mit der angenommenen Zustimmung schaffen wir bessere Bedingungen für alle Beteiligten in der Organspende in Deutschland!

Mit der angenommenen Zustimmung stellen wir den Anschluss an den europäischen Standard und den gesamten Eurotransplant-Verbund her.

Und wir bilden am besten die Einstellung ab, die in der Bevölkerung mehrheitlich geteilt wird.

Organspende: ja bitte! Organspende rettet Leben.

Vielen Dank!