Für die Abschaffung des §219a

Meine Rede in der Bürgerschaft am 2.Februar gegen den Antrag der AFD gegen einen Streichung des § 219a . In dieser Rede durfte ich als Abgeordnete öffentlich über den Schwangerschaftsabbruch informieren, was für mich als Frauenärztin strafbar ist. Die ganze Debatte verdeutlicht, wie widersinnig und frauenfeindlich dieses sogenannte „Werbeverbot“ ist.

„Die Ampelkoalition wird den § 219 a aus dem Strafgesetzbuch streichen. Das ist eine gute Nachricht für alle Frauen. Damit ist es endlich Ärztinnen und Ärzten straffrei möglich, öffentlich über den Schwangerschaftsbruch zum Beipiel auf ihrer Website zu informieren. Damit wird ein unhaltbarer Zustand beendet, der Ärztinnen und Ärzten unter Strafe stellt für etwas, was selbstverständlich ist – die fachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche.

Sie dürfen bisher nicht öffentlich darüber informieren, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. SSW straffrei ist, dass die Frau die Möglichkeit hat, bis zur 9. SSW einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zu machen, indem sie ein Medikament mit dem Wirkstoff Mifepriston und 2 Tage später ein anderes Medikament, ein Prostaglandin erhält, nach dessen Einnahme es dann nach kurzer Zeit zu einem Abort kommt. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht darüber informieren, dass es bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei ist, einen Abbruch durch Saugcurettage vornehmen zu lassen, wenn die Frau es wünscht, mit einer kurzen Vollnarkose, und dass sie keine Schmerzen haben muss. Diese Informationen wollen sie den Frauen vorenthalten? Und sie wollen Frauen vorenthalten, sich darüber zu informieren, wer diesen Abbruch fachkundig macht und wer Vor- und Nachbetreuung übernimmt. 

Dieses Gesetz, dass 1933 unter den Nationalsozialisten eingeführt wurde, um gegen fortschrittliche, besonders auch jüdische Ärztinnen und Ärzte vorzugehen. Sie wollen offensichtlich, dass Frauen von angeblichen „Lebensschützern“ verunsichert werden, die Falschinformationen verbreiten, die Frauen manipulieren und einschüchtern wollen. Sie tragen dazu bei, das Ärztinnen und Ärzte über ihre Angebote nicht informieren, weil sie fürchten, öffentlich diffamiert und bedroht zu werden. Sie unterstellen, dass Ärztinnen und Ärzte rein aus Gewinninteresse handeln, wenn sie Frauen über den Schwangerschaftsabbruch aufklären.

Ihre Haltung ist zutiefst frauenfeindlich. Sie sprechen Frauen die Entscheidung darüber ab, ob sie ein Kind bekommen wollen oder nicht. Für sie zählt das Recht des ungeborenen Kindes höher, als das Recht der Frau auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper. Sie unterstellen Frauen, leichtfertig mit der Entscheidung umzugehen. Aus meiner beruflichen Tätigkeit als Frauenärztin sage ich, es steht niemandem ein Urteil darüber zu, ob eine Frau in so einer schwierigen Situation angeblich „leichtfertig“ handelt. 

Sie stellen sich angeblich an die Seite des ungeboren Lebens und der werdenden Mütter und sprechen von denen, für die ein „Schwangerschaftsabbruch keine Bagatelle ist“? Damit diffamieren sie ungewollt schwangere Frauen, die vor einer schweren Gewissensentscheidung stehen. Frauen müssen offenbar bevormundet werden, der Staat muss für Frauen entscheiden, darum es geht Ihnen. 

Ihnen geht es darum, ich zitiere Herrn Walcak „die demographische Krise der westlichen Gesellschaft und den Rückgang der Mehrkindfamilien der Leistungsträger der Mittelschicht“ zu bekämpfen. Darum fragt Frau Petersen die monatlichen Zahlen der Geburten in Hamburg ab. Und angeblich geht es Ihnen um Kinderschutz.  Es geht Ihnen nicht um die geflüchteten Frauen oder Frauen in prekären Verhältnissen oder um die alleinerziehenden Frauen.

Sie behaupten, unser Ziel seien immer mehr Schwangerschaftsabbrüche. Die Zahlen sprechen dagegen.Mit dem einigermaßen liberalen Recht in Deutschland ist die Zahl der Abbrüche gesunken die Zahl der Geburten gestiegen. Sie zitieren den Koalitionsvertrag „die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.“ Ja- das soll so sein – das wird ein Rechtanspruch von Frauen werden. Dafür haben Frauen und Männer gemeinsam in der Frauenbewegung seit Jahrzehnten gekämpft mit Slogans wie „mein Bauch gehört mir“oder „My body my choice“ Dieses Frauenrecht werden wir jetzt endlich durchsetzen und den § 219a abschaffen. 

In Hamburg können sich Frauen schon seit Jahren unter hamburg.de informieren und Praxen finden, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung und einen Schwangerschaftsabbruch anbieten. Aber in anderen Teilen der Bundesrepublik ist das wesentlich schwieriger.

Neben einer Entkriminali­sierung von Schwanger­­schafts­abbrüchen, brauchen wir niedrig­schwellige Information und Aufklärung für Frauen und für Männer sowie den kosten­losen Zugang zu Verhütungs­­mitteln.Wir werden dafür sorgen, dass Frauen bundesweit ihr Recht auf sexuelle und reproduktive  Selbstbestimmung erhalten.