Meine Rede zum Antrag in der Bezirksversammlung am 30.10.2018 : 50% Frauen in die Parlamente – Frauen und Männer sollen bei der Aufstellung zur Bezirkswahl gleichmäßig repräsentiert sein

Unser Antrag fordert nichts Geringeres als eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes. Frauen und Männer sollen bei der Aufstellung zur Bezirkswahl gleichmäßig repräsentiert sein.

Zu Beginn ein Zitat von Rita Süßmuth, der ersten Familienministerin in der Regierung Kohl kürzlich im Spiegelinterview:

„Ich bin nicht mehr für die Quote. Die Quote in den Parteien war unverzichtbar, sonst hätten wir keinen Fuß in die Tür bekommen. Aber die Quote ist viel zu schwach. Ich bin jetzt für Parität.“

Was bedeutet Parität?

paritä́tisch

gleichgestellt, gleichwertig, gleichberechtigt, [zahlenmäßig] gleich; mit gleichen, gleichmäßig verteilten Rechten [ausgestattet]

Frauen und Männer mit gleichen Rechten auszustatten, das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Ist es aber nicht.

Wir feiern gerade 100 Jahre aktives und passives Wahlrecht für Frauen. Das Wahlrecht für Frauen musste hart erkämpft werden.

Das Grundgesetz garantiert die Gleichstellung Art. 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Im weiteren Wortlaut heißt es: “ Der Staat fördert die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Doch die Realität sieht anders aus. Nicht nur im Alltag, auch in der Politik, in der Fraueninteressen verhandelt und Gesetze entschieden werden, sind Frauen völlig unterrepräsentiert.

Wo stehen wir heute?

Der Frauenanteil im Bundestag beträgt 37,4 % und ist damit seit der letzten Bundestagswahl gesunken, 32 % in Landtagen, nur 25 % in den Kommunen.

Dazu der deutsche Frauenrat

Der Deutsche Frauenrat ist die politische Interessenvertretung von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen und damit die größte Frauenlobby Deutschlands.

Pressemitteilung | 29. Oktober 2018

„SINKENDE FRAUENANTEILE IN DEUTSCHLANDS PARLAMENTEN SIND INAKZEPTABEL

Die Ergebnisse der Landtagswahlen in Bayern und Hessen sind aus Sicht des Deutschen Frauenrats einmal mehr alarmierend. In beiden Landesparlamenten sanken die Frauenanteile nach den Wahlen um mehrere Prozent. Elke Ferner, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats und Leiterin des Fachausschusses „Parität“, sagte dazu: „Nachdem der Frauenanteil bereits im Bundestag und in fast allen anderen Landtagen in den letzten Jahren gesunken ist, beobachten wir die Entwicklung mit größter Sorge. Es ist bitter, dass 100 Jahre nachdem Frauen ihr Recht zu wählen und gewählt zu werden erstritten, der Frauenanteil in den Parlamenten zurückgeht. In München sitzen nun fast dreimal so viele Männer wie Frauen im Landtag, in Hessen sind nur noch ein Drittel der Abgeordneten Frauen. Damit sind wir 2018 von paritätischer Besetzung in den Landesparlamenten wieder so weit entfernt wie zuletzt in den 1990ern.“

In Bayern sitzen nach der Wahl am 14. Oktober nicht mal mehr 27 Prozent weibliche Abgeordnete, in Hessen sank der Anteil von gut 36 auf 33 Prozent. „Ein Parlament sollte die Gesellschaft widerspiegeln, dazu müssen Frauen und Männer paritätisch vertreten sein. Wenn einige Parteien aber nicht bereit sind, aussichtsreiche Listenplätze und Wahlkreise mit Frauen zu besetzen, verweigern sie ihnen de facto den Einzug in die Parlamente. In anderen Ländern Europas, aber auch darüber hinaus, gibt es längst entsprechende Regelungen in den Wahlgesetzen und auch in den Verfassungen, die sicherstellen sollen, dass Frauen und Männer paritätisch in allen Parlamenten vertreten sind. Diese Regelungen haben den Frauenanteil auch deutlich erhöht,“ so Ferner weiter.

Der Deutsche Frauenrat fordert gesetzliche Rahmenbedingungen, die Frauen für eine politische Karriere ermutigen und strukturelle Nachteile bei der Aufstellung von Kandidaturen innerhalb der Parteien beseitigen. Den Bemühungen um eine Wahlrechtsreform muss ein neues Verständnis von Gleichheit zugrunde gelegt und Geschlechterparität darin verankert werden.

Wie sieht es in Hamburg aus?

Von den Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft sind 46 Frauen und 75 Männer. Damit liegt der Frauenanteil bei 38 %.

Und hier in der Bezirksversammlung Harburg?

Von 51 Abgeordneten sind 20 Frauen und 31 Männer. Damit liegt der Frauenanteil bei 39,2 %.

Zum Thema der Deutsche Frauenring:

„Wir meinen die gesellschaftliche Gleichstellung zwischen Frauen und Männern kann nur erreicht werden, wenn auch genügend Volksvertreterinnen auf die parlamentarischen Entscheidungen Einfluss nehmen können.“

Der Deutsche Frauenring hat gerade nach der Bundestagswahl mit einer Kampagne und einer Petition gestartet

50 % Frauen in den Parlamenten

Zitat:

Gleiche Teilhabe in unserer Gesellschaft bedeutet 50:50 auf allen Gebieten.

Partizipation, also die aktive Mitwirkung der Bürger*innen an allen Entscheidungen die ihr Leben betreffen, ist die Voraussetzung für ein gutes und friedliches Miteinander.

Der Landesfrauenrat Hamburg hat sich im September in einem Brief an alle Parteien der Bezirksversammlungen gewandt. Der LFR Hamburg ist der Dachverband von über 60 Frauenverbänden und repräsentiert nach eigenen Angaben rund 300 000 Hamburgerinnen.

Der LFG formuliert sein Anliegen wie folgt:

„Die politische Gleichberechtigung von Frauen ist eine Demokratiefrage und verlangt gleichberechtigte politische Partizipation beim Zugang zu Ämtern und Mandaten. Die Bundestagswahl hat zu einem Rückgang des Frauenanteils geführt, weil sich die politischen Verhältnisse geändert haben. Deswegen sind politische Maßnahmen auch auf Bezirks- und Bürgerschaftsebene in Hamburg erforderlich.

Frauen und Männer sollen gleichberechtigt repräsentiert sein. Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge sind die Parteien und Wählervereinigungen aufgefordert, Geschlechterparität herzustellen.

Dieses Anliegen greifen wir auf und stellen damit diesen Antrag zur Prüfung an die Bürgerschaft.

Wie steht es mit den rechtlichen Möglichkeiten?

Die Bürgerschaft kann mit einer 2 /3 Mehrheit eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes  beschließen.

Ist es rechtlich überhaupt zulässig eine Geschlechterparität zu beschließen? Diese Frage ist bereits auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft worden. Unsere Partei Bündnis 90 / Die Grünen hat dieses Statut in ihrer Wahlordnung bereits vor über 30 Jahren festgelegt. Dagegen wurde mehrfach geklagt, aber das Frauenstatut wurde als rechtmäßig bestätigt.

Rechtlich gibt es also keine Hürden. Wir wissen, dass unser Antrag nur ein erster Aufschlag sein kann. Es wird sicher für die kommende Bezirkswahl noch keine Gesetzessänderung geben.

Aber mit einem Beschluss der Harburger Bezirksversammlung können wir eine Diskussion innerhalb der Parteien und eine gesellschaftliche Diskussion in Hamburg anstoßen.

Dafür bitten wir Sie um Ihre Zustimmung.