Wer ist zuständig für Pflege und Instandhaltung des Falkengrabens?
Der Falkengraben ist laut Senatsdrucksache von 2017 von der Behörde für Umwelt und Energie als vorläufiges Überschwemmungsgebiet ausgewiesen worden. Die BUE und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer LSBG haben im Regionalausschuss Süderelbe im April 2017 die Ausweisung begründet und Maßnahmen dargestellt, die geeignet sind, die Gefahr von Überschwemmungen zu verringern.
Wenn ein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen wird, muss auch dargelegt werden, welches Pflege- und Instandhaltungskonzept für das Gewässer vorliegt, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann und Überschwemmungen vermieden werden. Für andere Gewässer und Gräben in Hamburg sind die Wasser- und Schleusenverbände für die Unterhaltung zuständig. Das gilt jedoch nicht für den Falkengraben.
Hier ist der Bezirk Harburg zuständig.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksversammlung möge beschließen, das Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Abteilung des Bezirks Harburg in den Regionalausschuss Süderelbe eingeladen werden, um folgende Fragen zu beantworten:
- Welches Pflege- und Instandhaltungskonzept gibt es für den Falkengraben?
- Wer ist für welche Abschnitte zuständig? Bitte auflisten, für welche Abschnitte private Eigentümer und für welche Abschnitte das Bezirksamt zuständig ist.
- Werden die privaten Eigentümer darüber informiert, welche Pflegemaßnahem sie durchzuführen haben, in welcher Form, wann zuletzt und wenn nein warum nicht?
- Wo sind Engstellen und wo staut sich das Wasser- welche präventiven Maßnahmen werden dort, wie oft und von wem durchgeführt?
- Welche Vorgaben gibt es für die Tiefe des Falkengrabens an welchen Abschnitten?
- Wie oft wird das Einhalten der Vorgaben überprüft?
- Gibt es eine jährliche öffentliche Gewässerschau um die Einhaltung der Instand- und Pflegemaßnahmen zu überprüfen, und wenn nein warum nicht?
Übersicht
Antragsteller*In | Dr. Gudrun Schittek und Fraktion |
Status | weitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-3134 hier |
Datum | 08.09.2017 |