Ist an der Technischen Universität Hamburg Harburg ein Verhaltenskodex zur Religionsausübung geplant oder gewünscht?
Die Universität Hamburg hat vor kurzem einen Verhaltenskodex zur Religionsausübung vorgestellt. Die Hochschule regelt damit nach eigenen Angaben, wie Studierende im Wissensbetrieb ihren Glauben leben und ausüben können. Dieser Kodex wurde von einer Kommission erarbeitet, an der Religionswissenschaftler, Verfassungsjuristen, Psychologen und Vertreterinnen und Vertreter des AStA, diese in beratender Funktion, beteiligt waren. Anlass waren Konflikte, wie Freitagsgebete eines salafistischen Predigers, aggressive Ansprache junger Männer, die muslimische Studentinnen dazu bringen wollten, Kopftuch zu tragen und andere Vorfälle. Der Kodex ist in die Kritik geraten, weil zwar das Tragen einer Vollverschleierung verboten ist, wenn der Wissenschaftsbetrieb beeinträchtigt ist, dazu zählen Laborpraktika, medizinische Untersuchungen und Prüfungen, aber Vollverschleierung nicht grundsätzlich untersagt ist. In der öffentlichen Diskussion wird gefragt, ob das zu einer Universität passt, die für Freiheit der Forschung und Lehre steht und damit für einen offenen Dialog von Angesicht zu Angesicht. Die Universität Hamburg stellt klar, dass Diskriminierung von Frauen aus religiösen Gründen nicht geduldet werden soll. Es gibt einen Raum der Stille, in dem meditiert und gebetet werden kann. Die Trennung der Geschlechter, wie sie bisher mit einem Vorhang vorgenommen wurde, ist nicht mehr erlaubt. Wir fragen die zuständige Fachbehörde: 1. Gibt oder gab es religiös motivierte Konflikte an der TUHH, welche waren oder sind das und wie ist die TUHH mit diesen Konflikten umgegangen? 2. Gibt es Forderungen bestimmter Gruppen nach Gebetszeiten und Gebetsräumen? 3. Gibt es vollverschleierte Studentinnen an der TUHH und wie geht die TUHH mit diesen Studentinnen um und/oder wenn das bisher nicht der Fall war, wie soll in Zukunft mit diesen Studentinnen in Vorlesungen, Seminaren, Prüfungen und Praktika umgegangen werden? 4. Wie geht die TUHH damit um, wenn muslimische Studentinnen zum Tragen eines Kopftuchs aufgefordert werden? 5. Sieht die TUHH die Notwendigkeit, einen Kodex zur Religionsausübung zu erarbeiten wie an der Universität Hamburg? 6. Nach welchen (säkularstaatlichen) Regeln oder Prinzipien entscheidet die TUHH, welche und wie sichtbar religiöse Entfaltung an der TUHH zu gestatten oder zu tolerieren bzw. nicht (mehr) zu tolerieren ist? Wo liegen hier die Grenzen, und wie kommuniziert die TUHH diese Grenzen nach innen und außen?