Beteiligung Sport Beteiligung des bezirklichen Sportstättenbeirats stärken!

Beteiligung Sport

Beteiligung des bezirklichen Sportstättenbeirats stärken!

Antragstext

Zum 01.01.2013 ging die Aufgabe des Sportstättenbaus gemäß Senatsbeschluss auf die Bezirke über. In der „Vereinbarung Bezirklicher Sportstättenbau“ vom 03.04.2013 verständigten sich die Bezirke auf die Schaffung eines Fachamtes Bezirklicher Sportstättenbau, welches im Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte angesiedelt ist.

Die Bezirke verständigten sich über das Verfahren zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel und die Schaffung eines „Überbezirklichen Beirates Sportstättenbau“, durch welchen die Beteiligung der betroffenen Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse an der Aufgabenwahrnehmung sichergestellt werden soll.

Der Beirat und seine Legitimation sind seit seiner Konstituierung Gegenstand bezirklicher Diskussionen. Die Bezirke entsenden grundsätzlich die/den Vorsitzenden der Bezirksversammlung und des zuständigen Fachausschusses in den Beirat. Von einer Öffnungsklausel hinsichtlich der Zusammensetzung hat der Bezirk Harburg insoweit Gebrauch gemacht, dass die Bezirksversammlung bisher einen Vertreter der SPD und einen der CDU Fraktion entsendet.

Einerseits wird die Notwendigkeit einer überbezirklichen Wahrnehmung dieser Aufgabe als sinnvoll angesehen, andererseits ist der Beirat nicht in der Lage, die Vielfalt der durch das Volk gewählten und demokratisch legitimierten Abgeordneten und ihrer Fraktionen abzubilden.

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat dazu einen gleichlautenden interfraktionellen Antrag mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen, Linken und Liberalen im Februar 2018 beschlossen.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

1. Die Bezirksversammlung Harburg stellt fest, dass die Organisation und Zusammensetzung des bezirklichen Sportstättenbeirates nicht den, durch die Wählerinnen und Wähler bestimmten Mehrheitsverhältnissen der Bezirksversammlung(en) entspricht, kleinere Fraktionen der Bezirksversammlung sind hierbei in besonderer Weise benachteiligt. 2. Der Sportstättenbeirat, die Bezirksversammlung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, in ihrer jeweiligen Zuständigkeit darauf hinzuwirken, a.                 diese Benachteiligungen abzumildern, b.                 allen Fraktionen der Bezirksversammlung oder den von ihnen benannten Personen Zugang zu den Sitzungen, Einladungen, Informationen und Nie derschriften des bezirklichen Sportstättenbeirates zu gewähren, c.                 dass die Rechte einzelner Bezirksabgeordneter durch die Beschlüsse des Sportstättenbeirates nicht eingeschränkt werden,

dass der Beirat wie ein Ausschuss der unmittelbaren Verwaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Entschädigungsleistungen anlässlich ehrenamtlicher Tätigkeit in der Verwaltung (Entschädigungsleistungsgesetz – EntschädLG – vom 01.07.1963 in der jeweils gültigen Fassung) behandelt wird.

Übersicht

Antragsteller*InDr. Gudrun Schittek
Statusweitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-3615 hier
Datum 09.03.2018