Besonderer Schutz für geflüchtete Frauen und Kinder in Einrichtungen der Erstaufnahme und den Folgeunterbringungen im Bezirk Harburg
GRÜNE-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg Antrag Der Abgeordneten Dr. Gudrun Schittek und GRÜNE-Fraktion Betr.: Besonderer Schutz für geflüchtete Frauen und Kinder in Einrichtungen der Erstaufnahme und den Folgeunterbringungen im Bezirk Harburg Geflüchtete Frauen sind in ihren Heimatländern und auf der Flucht oft Gewalt und sexuellen Übergriffen ausgesetzt. In den Erstaufnahmeeinrichtungen sind Frauen in der Minderheit. Die meisten Geflüchteten sind Männer. Frauen, die alleine oder mit ihren Kindern ohne männliche Begleitung bei uns aufgenommen werden, benötigen einen besonderen Schutz. Aktenkundig wurden in Hamburg in Flüchtlingseinrichtungen bisher Übergriffe auf 11 Frauen mit 13 Kindern im ersten Halbjahr 2015, die in Frauenhäusern Schutz suchten, sowie 9 Fälle von sexueller Gewalt. Flüchtlingsorganisationen in Hamburg weisen auf Zwangsprostitution in Unterkünften hin. Die Dunkelziffer liegt jedoch wesentlich höher. Sprachbarrieren, Angst vor der Polizei und vor Abschiebung verhindern, dass Frauen Übergriffe melden oder überhaupt darüber sprechen. Darauf weisen Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen hin. Laut der EU Richtlinie 2013/33/EU steht Frauen und Kindern, Schwangeren, Alleinerziehenden und Opfern von Gewalt ein besonderer Schutz zu, wenn sie Asyl beantragen. Der Paritätische hat im Juli 2015 eine Arbeitshilfe erstellt: „Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften.“ Der Paritätische setzt sich dafür ein, dass – Schutz und Hilfe für Frauen und Kinder vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Flüchtlingsunterkünften sichergestellt und umgesetzt wird. -die Anbindung der Einrichtung an das Gemeinwesen und die vorhandene lokale Infrastruktur gewährleistet wird. -alle Not- und Gemeinschaftsunterkünfte über ein Gewaltschutzkonzept verfügen -die Einhaltung von Standards und des Gewaltschutzkonzepts durch regelmäßige Kontrollen überprüft wird -Flüchtlinge nicht länger als 3 Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden Auch in Hamburg ist schon reagiert worden. In Lokstedt wird das Moritz Liepmann Haus demnächst ausschließlich traumatisierten Frauen zur Verfügung stehen. In Bahrenfeld am Albert Einstein Ring sollen vornehmlich Frauen und Kinder untergebracht werden. Auf der „Transit“ im Harburger Binnenhafen und in der Unterkunft Lewenwerder sind getrennte Bereiche für Frauen eingerichtet worden. Die Bezirksversammlung möge beschließen: Die Behörden für Inneres und Sport (BIS) und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sowie der Paritätische werden gebeten, durch Vertreterinnen oder Vertreter im Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration (SBI) berichten zu lassen, wie der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt und sexuellen Übergriffen in den Erstaufnahme- und Folgeeinrichtungen im Bezirk gewährleistet ist . BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN · Grüne-Fraktion Harburg ·Schwarzenbergstr. 36 · 21073 Hamburg · Tel. 040 / 77 66 00 · Fax 040 / 77 66 62 Folgende Fragen sollten beantwortet werden: Sind getrennte Schlafstätten und Sanitärbereiche vorhanden, mit abschließbaren Duschen und Toiletten, damit Frauen und Kinder sicher sind? Gibt es Rückzugsmöglichkeiten für Frauen mit getrennten Aufenthaltsbereichen, wo Frauen einen geschützten Raum haben, um unter sich zu sein, z.B. ihr Kopftuch abnehmen zu können, und Kinder stillen zu können? Sind beim Personal der Wach- und Sicherheitsdienste zu allen Tageszeiten ausreichend weibliche Mitarbeiter vor Ort? Gibt es ein Schutzkonzept für die Einrichtungen, in dem die Frauen über ihre Rechte in ihrer Sprache aufgeklärt werden. Die Frauen müssen wissen, dass in unserer Gesellschaft Gewalt und sexuelle Übergriffe gegen Frauen und Kinder strafbar sind. Gibt es darüber eine Aufklärung? Welches Konzept gibt es, um Frauen über ihre Rechte zu informieren, und wissen die Frauen, wo sie Hilfe erhalten können? Werden die Empfehlungen des Paritätischen vom Juli 2015 zur Grundlage genommen? Wie viele Fälle von Gewalt gegen Frauen und Kinder sind im Bezirk Harburg in den Jahren 2014 und 2015 bisher aktenkundig geworden und wie erfolgte Hilfe für diese Frauen? Wo gibt es bereits gesonderte Einrichtungen für Frauen und Kinder im Bezirks Harburg? Wie viele Frauen und Kinder sind dort untergebracht? Gibt es ein erweitertes Führungszeugnis für Mitarbeiter der Einrichtungen, so wie vom Hamburger Sportbund für Sportvereine gefordert? Antrag Dr. Gudrun Schittek und GRÜNE Fraktion Harburg, 05.11.2015 Britta Herrmann GRÜNE-Fraktionsvorsitzende f.d.R.