Gewaltschutz durch Gewalthilfegesetz

In der 2. Sitzung der neu gewählten Bürgerschaft haben wir am 9. April 2025 über den Antrag „Gewaltschutz weiter stärken – Möglichkeiten des neuen Gewalthilfegesetzes für Hamburg nutzen“ (Drucksache 23/17) beraten. Nachfolgend meine Pressemitteilung zu den Möglichkeiten des neuen Gewalthilfegesetzes

Die Hamburgische Bürgerschaft hat während der letzten Bürgerschaftssitzung einen rot-grünen Antrag beschlossen, mit welchem die Planungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Hamburg initiiert werden. Dafür soll der Senat der Bürgerschaft bis Ende 2026 eine Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung übermitteln. Dies ergibt sich aus dem, im Februar auf Bundesebene beschlossenen Gesetz, für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (sog. Gewalthilfegesetz). Für eine verlässliche und bedarfsgerechte Schaffung, Sicherstellung und Bereitstellung eines Hilfesystems für gewaltbetroffene Personen, haben nun die Bundesländer bis 2032 Zeit, ihre Hilfesysteme anzupassen und ggf. zu erweitern.

Dazu Gudrun Schittek, Wahlkreisabgeordnete für Süderelbe: „Ich freue mich sehr, dass wir mit diesem Thema nun einen ganzen Schritt weiterkommen! Damit 2032 Hamburg Gewaltbetroffene bestmöglich unterstützen kann, ist es jetzt essenziell, zu schauen, wo wir noch Weiterentwicklungspotenzial haben, welche Stellen noch weiter ausgebaut werden müssen und wo möglicherweise noch Lücken bestehen. Dies schaffen wir mit diesem Antrag, um Hamburgs Gewaltschutz bestmöglich auszubauen.

Mir persönlich ist das Thema sehr wichtig und ich setze mich auch schon seit Langem dafür ein und gerade deswegen freut mich auch der Rückhalt von Bundesseite. Bei diesem Thema ist es wichtig, dass alle an einem Strang ziehen, um den betroffenen Personen den höchstmöglichen Schutz zu geben. 

In Hamburg konnten wir auch mit dem neuen Haushalt für 2025/26 sowie dem Sanierungsfonds 2030 den Gewaltschutz und die sieben Frauenhäuser mit 3,8 Mio. Euro stärken (1,38 Mio. für die Ertüchtigung der Frauenhäuser und 2,45 Mio. Euro in den Ausbau des Hilfesystems) und zeigen, dass uns dieses Thema sehr am Herzen liegt und wichtig ist. 

Wenn laut dem Lagebild „Geschlechtsspezifische Gewalt“ von 2023 fast jeden Tag ein Mann einen Femizid begeht, besteht dringender Handlungsbedarf! Diesen erkennt das Gewalthilfegesetz an. Mir ist auch wichtig, dass im Folgenden auch weiter die besonderen Bedarfe bestimmter Zielgruppen weiter berücksichtigt werden und Versorgungslücken geschlossen werden. Darunter fallen beispielsweise auch ältere Frauen. Denn Hamburg soll eine Stadt sein, in der jede*r in Sicherheit leben kann.“