Bürgerräte jetzt auch für Hamburg
Mit unserem Beschluss am 10.7. 2024, Drucksache 22/15658, in der Bürgerschaft haben wir das Gesetz dafür geschaffen, endlich auch in Hamburg, Bürgerräte an Entscheidungen in unserer Stadt zu beteiligen.
Wie können wir einer Spaltung der Gesellschaft, der Hinwendung zu antidemokratischen Gruppen und Abwendung von Politik etwas entgegensetzen? Wie können wir Bürger*innen in demokratische Prozesse einbeziehen, wie kann unsere Demokratie gestärkt werden?
Ein wichtiges Instrument ist die Bürgerbeteiligung.
Beteiligungen von Bürg*innen gibt es auf verschiedenen Ebenen. Die Bezirksämter laden beispielsweise zu Themen wie Stadtentwicklung, Verkehr und anderen Entscheidungen ein. Es gibt „Runde Tische“, Stadtteilbeiräte und verschiedene andere Formate. Der Bürgerrat ist jedoch ein Instrument, wo durch Losverfahren Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen zu Beteiligungen an Entscheidungen in unserer Stadt eingeladen werden. Das können Behörden, städtische Unternehmen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen nutzen. Über die Einwohnermeldeämter können sie repräsentativ für die Bevölkerung Personen einladen. Idealerweise sollte ein Querschnitt unserer Gesellschaft vertreten sein was Alter, Herkunft, Geschlecht, Schulabschluss, Stadtteil, berufliche oder andere Tätigkeit angeht. Die Teilnahme ist freiwillig.
Auf Bundesebene gab es bereits einen Bürgerrat zu Ernährung, der sehr erfolgreich war und der der Politik konkrete Vorschläge gemacht hat.
Auf europäischer Ebene ist das Beispiel Irland zu nennen. Aufgrund der Ergebnisse von Bürgerräten hat Irland per Referendum und Volksabstimmung die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert.
Ich sehe es als große Chance an, dass Politik in Hamburg in Zukunft weniger von Oben, sondern bürgernäher gestaltet wird. Einfache Lösungen in einer komplexen Welt gibt es nicht. Demokratie lebt davon, dass gemeinsam Verständnis und Vertrauen aufgebaut wird. Bürgerräte können einen wichtigen Beitrag leisten.
Das Gesetz trägt den sperrigen Namen „Gesetz zur datenschutzkonformen Nutzung von Meldedaten von Einwohnerinnen und Einwohnern für Zufallsbeteiligungen“ und soll es den Behörden und Bezirken ermöglichen, auf Daten der Melderegister zur Auswahl von Einwohnerinnen und Einwohnern für Bürgerbeteiligungsverfahren zurückzugreifen. Die für die Organisation der Bürgerbeteiligung zuständige Behörde muss sie gegenüber der Meldebehörde in Textform darlegen, nach welchen Auswahlkriterien und für welche dialogische Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern die Daten erhoben werden sollen. In der TAZ wurde über das neue Gesetz berichtet. Mehr Demokratie Hamburg hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Der Bundesverband von Mehr Demokratie führt ausführlich aus, wie Bürgerräte funktionieren und arbeiten.