Entwässerung ist eine Aufgabe für das Gemeinwohl
Neuland unter Wasser – der Bezirk Harburg und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sind in der Pflicht!
Hamburg-Harburg, 21. Oktober 2014. Schon seit mindestens 5 Jahren versuchen die Bürger in Neuland in Gesprächen mit dem Bezirk Harburg und dem LSBG auf die mangelhafte Entwässerung in ihrem Gebiet hinzuweisen. Immer wieder steht ein Teil ihrer Häuser unter Wasser. Die Siedlungsgemeinschaft Neuland und der Schleusenverband haben immer wieder auf das Problem hingewiesen und Lösungsvorschläge gemacht. Die Kritikpunke sind folgende: es sollte wieder ein funktionierendes Grabensystem hergestellt werden. Das ist seit 1989 nicht mehr fachgerecht instand gesetzt worden. „Wasserrückhaltebecken“ Teiche als Ersatz sind gefordert. Eine leistungsstarkes Pumpsystem, dass auch bei längeren Hochwasserphasen, die durch die bisher schon erfolgten Elbvertiefungen immer häufiger auftreten, in der Lage ist, das Wasser abzupumpen.
Dr. Gudrun Schittek : „Dachbegrünung ist kein Ersatz! Wenn diese Probleme nicht gelöst werden, werden der Schleusenverband und die Wasserverbände vorraussichtlich ihre Zustimmung zur wasserrechtlichen Genehmigung des “ Logistikparks Neuland 23 “ verweigern. Entwässerung ist nicht privat, sondern eine Aufgabe für das Gemeinwohl, also eine Pflicht des Bezirks und der Stadt Hamburg. Durch Deichbau und Entwässerung ist das Land in der Elbmarsch vor Jahrhunderten erst bewohnbar gemacht worden – das sollten wir nicht vergessen. „
Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Harburg