Wie ist die Qualität und Kapazität der Notfallaufnahme der Asklepios Klinik in Harburg gewährleistet?

Seit dem 1.7. 2017 ist die Notaufnahme für den Bezirk Harburg nicht mehr in der Asklepios Klinik Harburg und dem Mariahilf Krankenhaus, sondern ausschließlich in der Asklepios Klinik Harburg. Das bedeutet, dass Rettungs- und Notarztwagen bei allgemeinen Notfällen ausschließlich die Asklepios Klinik Harburg anfahren, gynäkologische und pädiatrische Notfälle werden in der Mariahilf Klinik versorgt.  Zusätzlich ist seit dem 1. Oktober 2017 zu praxisfreien Zeiten und am Wochenende die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung geöffnet. Bekanntlich werden die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser häufig von Patientinnen und Patienten mit Bagatellerkrankungen aufgesucht, bei denen keine Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Durch diese Kooperation soll die Notfallaufnahme entlastet werden. Eine planvolle Steuerung in der Notaufnahme muss gewährleisten, dass Notfallpatienten sofort auf höchstem Standard versorgt werden. Dazu gehört eine ausreichende personelle, räumliche und apparative Ausstattung. Die Asklepios Klinik Harburg plant weitere Umbauten und Erweiterungen.   Die Grüne Fraktion hat dazu im Januar 2018 die Anfrage 20-3452 gestellt.Die Antworten der zuständigen Fachbehörde waren zum Teil lückenhaft und es haben sich inzwischen zusätzliche neue Fragen ergeben: Wir fragen die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz:   1. Die Zahl der Notfallzuführungen über die Leitstelle der Hamburger Feuerwehr  ist laut Antwort auf unsere oben genannte Anfrage von 13268 im Jahr 2016 im Vergleich zu 14248 für das Jahr 2017und damit um 980  gestiegen. Die Klinik muss also eine adäquate personelle, apparative und räumliche Ausstattung bereitstellen.  Die Frage danach wird jedoch von der Asklepios Klinik Harburg mit dem Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, nicht beantwortet. Gibt sich die BGV als aufsichtführende Behörde mit dieser Antwort zufrieden oder ist sie an detaillierten Informationen sowie an der Information der Öffentlichkeit interessiert und verpflichtet sie die Klinik, ihre Zahlen zum Personalschlüssel, Räumen und apparativer Ausstattung zu veröffentlichen? Wenn ja, bitten wir um die Nennung der Zahlen. 2. Die Frage zum Verlegungsmanagement der Klinik wird nicht beantwortet. Auf die Frage, wie sichergestellt wird, dass Notfälle, die nicht in der Klinik behandelt werden können, sofort verlegt werden, welche Erkrankungen das sind und in welche Kliniken verlegt wird, verweigert die Klinik die Auskunft und beruft sich auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis? Warum verpflichtet die BGV die Klinik nicht zu einer Antwort und warum wird die Öffentlichkeit nicht informiert? 3. Laut Antwort sind der BGV sind keine Beschwerden über die Behandlung in der Notfallaufnahme zugegangen. Ein Qualitätsmanagement der Klinik selbst beinhaltet unter anderem auch den Umgang mit Patientenbeschwerden. Dazu verweigert die Klinik die Auskunft. Kann die BGV die Klinik zur Veröffentlichung verpflichten? Wenn ja, ist die BGV bereit, den Inhalt zu veröffentlichen? 4. Ist der Personalrat der Klinik der Meinung, dass die Notfallaufnahme ausreichend personell besetzt ist. Die Klinikleitung verweigert mit Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen die Auskunft. Warum wendet sich die BGV bei dieser Frage nicht an den Personalrat? Wenn ja, wie lautet die Antwort? 5. Sind der BGV Überlastungsanzeigen (Gefährdungsanzeigen) von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Notfallaufnahme bekannt? 6. Der Bezirk Harburg ist nicht nur durch Wohngebiete geprägt, sondern auch durch Industriebetriebe, Hafen, Zugverkehr und Autobahnen. Bereits jetzt und in den nächsten Jahren kommen zahlreiche neue Bürgerinnen und Bürger mit der Fertigstellung der neuen Baugebiete in Süderelbe hinzu.Ist die Notfallaufnahme für Massenunfälle, Arbeitsunfälle und Zuzug von einigen tausend Menschen ausreihend personell, apparativ und räumlich ausgestattet?