Öffentlichen Weg zwischen „Dritter Meile“ und „Am Aschenland“ schaffen

Der Weg zwischen „Dritter Meile“ und „Am Aschenland“ nördlich der S-Bahnstrecke, dient als Fuß- und Radweg und für den landwirtschaftlichen Verkehr. Der Weg hat viele Schlaglöcher und ist zum Teil mit Gebüsch überwachsen. Im Rahmen des Ziels einer Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur, die im Bürgervertrag für Neugraben Fischbek festgeschrieben wurde, gehören auch Fuß- und Radwege. Auch mit der Erschließung und dem Bau der neuen Baugebiete Fischbeker Heidbrook und Fischbeker Reeten ist ein Ausbau der Wegebindungen geplant.

Der Antrag der Grünen Fraktion Drs. 20-1725 „Wegeverbindung zwischen „Am Aschenland“ und „Dritte Meile“ instand  setzen“ vom September 2016 ergab folgende Antwort:

„Die im Beschluss benannten Flächen befinden sich im Eigentum des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), der Deutschen Bahn AG, HAMBURG WASSER sowie Privateigentümern (siehe Anlagen 1 und 2).

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) unter Beteiligung der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und der Finanzbehörde (FB) sowie auf der Grundlage von Beiträgen bzw. Auskünften der DB-Netz AG (DB AG) und der Hamburger Wasserwerke (HWW) zu dem Antrag der Grünen Drs. 20-1725 wie folgt Stellung:

Zu den Flächen der DB AG:
Nicht-öffentliche Wegeverbindungen an den Gleisen der DB AG gelten grundsätzlich als interne Wege und dienen der DB hauptsächlich für interne Zwecke (z.B. leichtere Zufahrt zu den Gleis- anlagen für Inspektionsarbeiten etc.). Demzufolge besteht keine Verpflichtung und Veranlassung seitens der DB, diese Wegeverbindungen „instand“ zu halten, da andere Nutzerinnen und Nutzer auf eigene Gefahr diese Wege passieren. Unabhängig davon hat die DB AG zugesagt, den Sachverhalt in Fischbek prüfen zu lassen. Ein Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor.

Zu den Flächen der HWW:
Das Flurstück 6653 befindet sich seit dem Jahr 1967 im Eigentum der HWW. Auf dem Flurstück liegt eine Wasserleitung DN 500 (Material: GGG ZM) mit Baujahr 1966. Darüber hinaus ist auf dem Flurstück ein Recht für die Gaswerke mit einer Baubeschränkung eingetragen.
Für eine mögliche Nutzungsänderung bestehen aus Sicht von HAMBURG WASSER keine Bedenken, wenn:

  •   bei Tiefbauarbeiten in der Nähe der Anlagen der Abstand entsprechend des Merkblattes (siehe Anlage 3) eingehalten wird,
  •   eine Gefährdung der Anlage auszuschließen ist,
  •   eine Wegeräumpflicht für das Flurstück 6653 von der Stadt übernommen wird, 
Zu Flächen der Freien und Hansestadt Hamburg in Verwaltung der FB:
Das Flurstück 6655 der Gemarkung Fischbek ist für landwirtschaftliche Zwecke verpachtet. Sollte der Bezirk die genannte Wegeverbindung als öffentliche Wegefläche ausweisen und bewirtschaften wollen, müsste die entsprechende Teilfläche zunächst gegen Werterstattung in das Verwaltungsvermögen des Bezirks übertragen werden. Unabhängig davon bestehen aus Sicht der BWVI keine Bedenken, wenn das Bezirksamt die tatsächlich für Verkehrszwecke genutzten Flächen in Abstimmung mit den Berechtigten instand setzt.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Weg zwischen „Dritte Meile“ und „Am Aschenland“ nördlich der S-Bahnstrecke als öffentliche Wegefläche auszuweisen und zu diesem Zweck Verhandlungen mit den o.g. Eigentümern zu führen.

Übersicht

Antragsteller*InDr. Gudrun Schittek
Statusweitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-1999 hier
Datum 06.01.2017