Das Bezirksamt oder die Eigentümer- wer ist zuständig für die Pflege und Instandhaltung des Falkengrabens bzw. Scheidebachs?

Die Grüne Fraktion hat im November 2017 die Anfrage (DS 20-3295) gestellt, wer für die Pflege und die Instandhaltung des Falkengraben zuständig ist. Der Falkengraben ist laut Senatsdrucksache von 2017 von der Behörde für Umwelt und Energie als vorläufiges Überschwemmungsgebiet ausgewiesen worden. Wenn ein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen wird, muss auch dargelegt werden, welches Pfleg- und Unterhaltungskonzept für das Gewässer vorliegt, damit Regenwasser ungehindert abfließen und Überschwemmungen vermieden werden.

Das Bezirksamt hat geantwortet, dass der Falkengraben bzw. der Scheidebach bisher in seiner gesamten Länge vom Bezirksamt unterhalten wurde. Eine aktuelle umfangreiche Prüfung zurück bis in das Jahr 1960 habe ergeben, dass sich kein Dokument fand, in dem die Unterhaltung des Falkengrabens/ Scheidebachs durch den Bezirk vereinbart oder geregelt wurde. Für den Falkengraben im südlichen Abschnitt und für die Durchlässe in den Straßen sei auch weiterhin der Bezirk zuständig, weil hier der Falkengraben auf Grundstücken der FHH verläuft. Es bestehe jedoch nach Ansicht des Bezirksamts keine Verpflichtung zur Instandhaltung im Abschnitt nördlich der Cuxhavener Straße, weil das Gewässer durch private Grundstücke fließt. Zitat „Tatsächlich ist das Bezirksamt Harburg somit ohne Rechtspflicht und ohne vertragliche Regelung auf den privaten Grundstücken tätig. Gemäß der Landeshaushaltsordnung ist die Pflege von privaten Grundstücken mit Geldern der Stadt Hamburg nicht zulässig.“ Deshalb stellt das Bezirksamt ab dem 31.12.2017 die Unterhaltung ein. Die ca. 90 Eigentümerinnen und Eigentümer wurden in einem Schreiben vom November 2017
darüber informiert, dass sie ab 2018 verpflichtet seien, auf ihren Grundstücken für die Instandhaltung der des Gewässers zu sorgen.

Warum stellt das Bezirksamt erst jetzt fest, das die Zuständigkeit für die Entwässerung des Falkengrabens/Scheidebachs bisher nicht geregelt wurde? Hätte der Bezirk nicht bereits mit der Aufnahme des Falkengrabens in die Liste der potentiellen Überschwemmungsgebiete im Jahr 2014 tätig werden müssen? Verantwortlich für die Grabenentwässerung westlich und östlich des Falkengrabens sind die Wasserverbände Neugraben und Neugraben- Neuwiedenthal. Warum gibt es keinen Wasserverband für den Falkengraben?

Das Wasser, dass in den Falkengraben nördlich der B 73 fließt, ist Wasser aus dem Oberlauf, dass sowohl von der öffentlichen Straßenentwässerung, als auch vom
dortigen Wasserwerk stammt. Ist es zulässig, den privaten Eigentümerinnen und Eigentümern die Kosten öffentliche Aufgaben allein tragen zu lassen?

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Vertreterinnen oder Vertreter der Wasserverbände und des Bezirksamts Harburg sollen in den Regionalausschuss Süderelbe eingeladen werden, um zu der neuen Regelung für die Pflege- und Instandhaltung des Falkengrabens (Scheidebachs) Stellung zu nehmen.

Übersicht

Antragsteller*InDr. Gudrun Schittek und die GRÜNE Fraktion
Statusweitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-3433 hier
Datum 12.01.2018

SCHLAGWÖRTER setzen!
KATEGORIE „Anträge“ und „Bezirksfraktion“ setzen!
BEITRAGSBILD setzen!