Wie kann die Hebammenhilfe im Wochenbett von Müttern im Bezirks Harburg gesichert werden?

Mütter werden nach der Entbindung früh aus der Klinik nach Hause entlassen. Viele Mütter entbinden ambulant und gehen bereits nach einigen Stunden nach Hause, andere Mütter werden ein oder zwei Tage nach normalen Geburten, nach Kaiserschnitten oft nach zwei bis drei Tagen entlassen. Die allererste Zeit mit dem Neugeboren ist eine besonders sensible Zeit für die Mutter-Kind und Eltern- Kind Bindung. Mütter sind mit vielfältigen körperlichen Veränderungen konfrontiert, Rückbildungsvorgänge nach der Geburt, Beschwerden durch Geburtsverletzungen und Kaiserschnittnarben, Blutungen, Stillprobleme, gestörter Nachtschlaf, Versorgung des Neugeborenen stellen hohe Anforderungen. Viele Eltern haben wenig oder keine eigene Erfahrung mit der Versorgung eines Neugeboren und benötigen gerade in den ersten Tagen und Wochen Unterstützung.Laut Sozialgesetzbuch (SGB) V hat jede Versicherte Anspruch auf Hebammenhilfe nach der Geburt. Die Bürgerschaft hat am 18.6.2014 ein Ersuchen gestellt, die Datengrundlage zur Hebammenhilfe in Hamburg zu erstellen. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat die Hebammen in Hamburg befragt und im Dezember 2015 einen Bericht veröffentlicht. Der Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft hat am 29.2016 dazu getagt.

Im Bericht zur Hebammenhilfe der BGV heißt es „Auf regionaler Ebene sind auf den ersten Blick jeweils mehrere zusammenhängende Regionen identifizierbar, die sich durch einen hohen Anteil von Müttern auszeichnen, die nachgeburtlich nicht durch die befragten Hebammen betreut wurden. „ .. die südlich liegenden Stadtteile Heimfeld, Harburg Eißendorf mit ca. 2000 Geburten / Jahr, ca. 80 % Frauen ohne nachgeburtliche Betreuung, überwiegend in schlechterer sozialen Lage.“

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksversammlung möge folgendes beschließen:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreterinnen und Vertreter der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und des Hebammenverbandes sollen in den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz geladen werden und zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Aus welchen Grund sind im Bezirk Harburg ca. 80 % der Frauen ohne Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme?
  2. Gibt es Gespräche der BGV mit den Krankenkassen zur Unterversorgung von Frauen im Bezirk Harburg nach der Geburt und Vorschläge zur besseren Versorgung?
  3. Welche Hilfen erhalten Frauen in schwierigen sozialen Lagen, Alleinerziehende und Frauen mit Migrationshintergrund nach der Geburt?
  4. Was ist der BGV über Angebote für nachgeburtliche Betreuung des Mariahilf Krankenhauses als einziger Geburtsklinik im Bezirk bekannt und gibt es Gespräche mit der Klinik über fehlende Hebammenhilfe bei der Mehrheit Wöchnerinnen nach der Entlassung?
  5. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die BGV?
  6. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht der Hebammenverband, die Unterversorgung in der Nachsorge zu beheben?
  7. Können Ausbildungsplätze für Hebammen erhöht werden?
  8. Welche Anreize können für Hebammen geschaffen werden, damit die Versorgung im Bezirk Harburg verbessert wird, z.B. Bereitstellung von günstigem Wohnraum?

Übersicht

Antragsteller*InDr. Gudrun Schittek und GRÜNE Fraktion
Statusweitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-2816 hier
Datum 07.04.2017