Waren Reinigungsarbeiten der Holborn Raffinerie im August Ursache für die Ausbreitung einer übelriechenden Wolke im Hamburger Hafen?

Anfragetext

Am 22.8. ereignete sich ein Zwischenfall für den die Holborn Raffinerie verantwortlich gemacht wurde. Hunderte Bürgerinnen und Bürger alarmierten die Polizei und die Feuerwehr, weil sich aus Richtung der Holborn Raffinerie über den Hamburger Hafen eine übel riechende Wolke ausbreitete. Diese Wolke zog vom Hafen über den Bezirk Harburg bis nach Buxtehude und Stade sowie über die Elbvororte bis nach Pinneberg.

Im Abendblatt hieß es:

„Laut Umweltbehörde sind es vorgeschriebene, turnusmäßige Reinigungsarbeiten, die in der Raffinerie stattfanden. Die Holborn an der Moorburger Straße verarbeitet im Jahr bis zu fünf Millionen Tonnen Rohöl zu Benzin, Diesel oder Heizöl. Für die Reinigung muss die gesamte Anlage runtergefahren werden. Allein das dauert einen Tag. Die vorgeschriebene Reinigung muss alle fünf Jahre durchgeführt werden. Laut dem Sprecher der Hamburger Umweltbehörde waren die Arbeiten angemeldet und genehmigt worden. Reste in den Leitungen werden bei der Prozedur über einen 110 Meter hohen Schornstein abgefackelt. Das funktionierte offenbar nicht so wie geplant. Denn nicht alle Geruchsstoffe wurden verbrannt. Die Feuerwehr und Polizei rückten bei Holborn an. Dort und auch in den von der Geruchsbelästigung betroffenen Bereichen wurden Messungen vorgenommen. Sie ergaben, dass keine Schadstoffe ausgetreten waren. Die Umweltbehörde spricht deswegen auch nicht von einem Störfall.“

Die Grüne Fraktion hat dazu eine Anfrage gestellt siehe DS 20-3992. Die Behörde für Umwelt und Energie hat eine Reihe von Fragen beantwort, aber es bleiben noch einige Fragen offen:

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Es besteht der Verdacht, dass die Holborn Raffinerie Verursacher dieser Wolke war, aber sicher war es nicht. Es sollten noch andere Quellen ermittelt werden. Welches Ergebnis haben die Untersuchungen inzwischen erbracht oder wann ist mit einem abschließenden Ergebnis zu rechnen?

2.Von der BUE werden im Gefahrenfall keine Messungen durchgeführt. Die Zuständigkeit liegt bei Umweltdienst der Feuerwehr. Hat die Feuerwehr Messungen durchgeführt, wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?

Übersicht

Antragsteller*In Dr. Gudrun Schittek, Britta Herrmann, Jürgen Marek
Statusweitere Infos zu dieser Anfrage in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-4175 hier
Datum12.10.2018