Verkehrssituation am Marschkamper Deich verbessern

Der Marschkamper Deich ist als Nord-Süd Verbindungstraße zwischen der B73, dem Obstmarschenweg und Finkenwerder durch ein hohes Verkehrsaufkommen belastet. Ein Verkehrsgutachten, das die FHH bei der Firma TCI Consulting in Auftrag gegeben hat, hat im Jahr 2014 eine Zahl von 6400 PKW/ 24 Std und einen Schwerlastanteil von 3,5 %, d.h. 200 LKW / 24 Std ergeben sowie eine weitere Zunahme des Verkehrs prognostiziert.  Hier handelt es sich um zum Teil schwere LKW zur Belieferung des Airbus Werks. Zitat: “… für eine ungehinderte Begegnung von zwei LKW ist der Querschnitt des Marschkamper Deich in den Kurvenbereichen sehr schmal, was zu starken Beeinträchtigungen der Wohnqualität entlang des Straßenzuges führt.“ Als Lösungsansatz wird laut Gutachten ein striktes Durchfahrtverbot für den Schwerlastverkehr nach der Fertigstellung der Ortsumfahrung Finkenwerder vorgeschlagen. Verkehrslenkende Maßnahmen wurden für erforderlich gehalten. Die Verkehrssituation hat sich in den letzten Jahren seit der Fertigstellung der Ortsumfahrung Finkenwerder weiter verschärft. Die Anwohnerinnen und Anwohner klagen aktuell über den weiter zunehmenden Verkehr. Obwohl im Kurvenbereich 30 km/h gilt und ein Dialogdisplay installiert wurde, wird der Marschkamper Deich vielfach mit erhöhter Geschwindigkeit befahren, die Anwohner sind durch Lärm, Abgase und Erschütterungen der Häuser belastest, die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern ist gefährdet. Den Beamten des PK 47 ist diese Situation sehr gut bekannt.

Vor diesem Hintergrund möge die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sowie die Behörde für Inneres und Sport prüfen, welche Maßnahmen die Verkehrssituation am Marschkamper Deich verbessern können, insbesondere sollte zu folgenden Fragen Stellung bezogen werden:

  1. Ist ein Durchfahrtverbot für den Marschkamper Deich für den Schwerlastverkehr angezeigt, weil der Fahrbahnzustand so schlecht ist, dass eine weitere Belastung den Straßenbelag stark beschädigen würde?
  2. Ist aus diesem Grund ein Durchfahrtverbot für LKW über 7,5 t zu erlassen?
  3. Sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, die bisher für LKW gilt, auch für Busse (Airbuswerksverkehr) gelten?
  4. Sollte eine 30km/h Regelung für den gesamten Marschkamper Deich eingeführt werden, um die weitere Beschädigung des Straßenbelags zu vermindern, den Schutz von Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und gesundheitsschädlichen Emissionen zu vermindern, die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern verbessern und die Erschütterungen und Beschädigungen der Häuser zu verringern?
  5. Die BWVI hat auf den Antrag der Grünen aus dem Jahr 2014 die Aufstellung eines weiteren Dialogdisplays im Februar 2017 nicht nur am Marschkamper Deich, sondern zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auch an der angrenzenden Nincoper Straße zugesagt. Wo sollte dieses errichtet werden und wann?

Übersicht

Antragsteller*In Dr. Gudrun Schittek
Statusweitere Infos zu dieser Anfrage in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-3010 hier
Datum12.06.2017