Änderung des §5 BezVWG: Frauen und Männer sollen bei der Aufstellung zur Bezirkswahl gleichmäßig repräsentiert sein

Antragstext

Der Landesfrauenrat hat die Parteien der Bezirksversammlung in einem Brief vom 25.9.18 aufgefordert, sich für eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes nach §5 einzusetzen.

Zitat: „Die politische Gleichberechtigung von Frauen ist eine Demokratiefrage und verlangt eine gleichberechtigte politische Partizipation beim Zugang zu Ämtern und Mandaten. Die Bundestagswahl hat zu einem Rückgang des Frauenanteils geführt, weil sich die politischen Verhältnisse verändert haben. Deswegen sind politische Maßnahmen auf Bezirks-und Bürgerschaftsebene in Hamburg erforderlich.

Der Landesfrauenrat e.V., der Dachverband von 60 Frauenverbänden repräsentiert rund 300000 Hamburgerinnen, hat in seiner Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen, den  Hamburger Senat und die Bürgerschaft aufzufordern, den §5 BezVWG wie folgt zu ändern:

„Frauen und Männer sollen gleichmäßig repräsentiert sein (Geschlechterparität). Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge sind die Parteien und Wahlvereinigungen aufgefordert, Geschlechterparität herzustellen.

Dieses Gebot richtet sich selbstverständlich auch an die Bürgerschaftswahl.“

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bürgerschaft wird gebeten zu prüfen, ob das Wahlgesetz nach §5 BezVWG geändert werden kann und folgender Zusatz aufgenommen werden kann:

Frauen und Männer sollen gleichmäßig repräsentiert sein(Geschlechterparität). Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge sind die Parteien und Wahlvereinigungen aufgefordert, Geschlechterparität herzustellen.

Übersicht

Antragsteller*InDr. Gudrun Schittek
Statusweitere Infos zu diesem Antrag in Informationssystem der Bezirksversammlung unter Drucksache 20-4139 hier
Datum12.10.2018